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1. Leistungsumfang
Die Bauelemente bestehen aus dem ASTRON-System. Systembedingte Abweichungen der Außenoptik sind möglich, ohne dass die funktionellen Aufgaben des Gesamtbauwerkes hiervon berührt werden.Behördliche Auflagen in der Baugenehmigung, die über das beschriebene Leistungsvolumen hinausgehen, sind gegebenenfalls noch konstruktiv, terminlich und kalkulatorisch zu berücksichtigen. Die Montage erfolgt während der normalen Arbeitszeiten durch schwere Fahrzeuge und Autokrane. Die Zufahrt zur Baustelle muss entsprechend beschaffen sein Arbeiten, die nicht zu unserem Leistungsumfang gehören, sind bei Ablauf- und Terminüberschneidung mit unserem Bauleiter abzustimmen. Die Konstruktion wurde nicht für Anprallasten berechnet und dimensioniert. Im Auftragsfall sind die genauen Vertrags- und Zahlungsbedingungen gemeinsam zu vereinbaren. 
2. Vergütung
Die Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Abnahme jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise für unsere Leistung sind gültig bis zur Fertigstellung des Gebäudes und beinhalten die Lieferung frei Baustelle einschließlich Montage. Einheitspreise (E. P.) sind im Gesamtpreis nicht enthalten und sind diesem bei Bedarf hinzuzufügen. Sofern zum vereinbarten Baubeginn kein Baustromanschluss durch den Bauherrn zur Verfügung gestellt werden kann, behalten wir es uns vor die Baustelle bis zur Bereitstellung des Baustromanschlusses nicht zu beginnen. Alternativ kann der Bauherr ein Stromaggregat nach unseren Vorgaben zur Verfügung stellen, oder wir stellen ein geeignetes Stromaggregat gegen Kostenübernahme von 48,50 €/AT zzgl. Verbrauchskosten (auf Nachweis) zur Verfügung.
3. Zahlung
Laut Zahlungsplan im Bauvertrag. Sämtliche Zahlungen sind zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu leisten. Zahlungen sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne weitere Mahnung fällig. Für Anzahlungen erhält der AG eine Bürgschaft in gleicher Höhe. Der AN erhält vom AG eine Zahlungsbürgschaft von 10 % der Auftragssumme für die Restzahlung.
4. Termine
Ist witterungsbedingt eine fachgerechte Erstellung der vorgesehenen Leistung nicht möglich, so ist einvernehmlich ein neuer Fertigstellungstermin zu vereinbaren. Änderungen des Leistungsumfanges können zu einer angemessenen Verschiebung der Termine führen.
5. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach VOB, Gewährleistungsfrist = 4 Jahre.
6. Pflege und Wartung
Gemäß IFBS-Montagerichtlinie 8.01 Punkt 21 ist zwischen dem Bauherrn und dem Gewährleistungsgeber grundsätzlich ein Wartungsvertrag für die Dauer der Gewährleistung zu schließen.
7. Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage für nicht besonders festgelegte Bedingungen ist die VOB/B in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die VOB/B wird im Wortlaut Anlage zum Bauvertrag.
8. Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
9. Urheberrecht/Schutz des Architektenwerkes
Der Inhalt dieses Angebotes/Vertrages ist durch das Urheberrecht geschützt. Er darf ohne vorherige Zustimmung der Urheber weder ganz, noch teilweise kopiert, veröffentlicht, verändert oder genutzt werden. Vom Architekten erbrachte Leistungen und Arbeitsergebnisse dürfen vom Interessenten/Bauherren nur für das beschriebene Bauvorhaben verwendet werden. Der Architekt ist berechtigt - auch nach Beendigung dieses Vertrages -, das Bauwerk oder die bauliche Anlage in Abstimmung mit dem Bauherrn zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen. Der gesetzliche Urheberechtsschutz bleibt unberührt. An unser Angebot halten wir uns 30 Tage gebunden, gerechnet vom Angebotsdatum.


Neuss, 21.11.2023 - stahlconcept1 GmbH